Freitag, 11. Dezember 2009

Ärger mit dem Bezirksrevisor

...und täglich grüßt das Murmeltier....
Die Staatskassen leer, also müssen die Verteidiger bluten. Das ist der Eindruck, wenn man die Stellungnahmen des Bezirksrevisors des AG L nach erfolgtem Freispruch zur Kenntnis nimmt. Um nicht selbst strafrechtlich relevant aufzufallen, muss ich mir hier Luft machen.

Sachverhalt:

Mandant wird angezeigt. Er soll den vermeintlich Geschädigten ohne rechtfertigenden Grund geschlagen haben. Mandant bestreitet dies bereits im Ermittlungsverfahren gegenüber der Polizei u. a. mit dem Argument, er könne ihn nicht geschlagen haben, da er eine chronische Knochenhautentzündung habe und deshalb seinen Arm nicht bewegen könne. Ärztliche Gutachten liegen vor.

Dennoch beantragt die StA den Erlass eines Strafbefehls, der auch erlassen wird. Es folgt Einspruch und HVT.

In der HVT wird der "Belastungszeuge", der nicht davon ablässt den Mandanten zu belasten, eindringlich durch den Verteidiger befragt. Es gibt nur einen Zeugen. Tatzeugen sind nicht vorhanden. Die Vernehmung des Zeugen dauert 20 Min. Die gesamte HV ca. 45 Min.

Die StA beantragt - wie erwartet -, Mandanten zu verurteilen - 25 TS.
Verteidigung beantragt Freispruch.

Nach freisprechendem Urteil kommt die Revanche der Staatsgewalt in persona des Bezirksrevisors. Auf gar keinem Fall stehen Verteidiger die so geannten Mittelgebühren zu; nicht einmal die eines Pflichtverteidigers. So einfach war der Fall.

Bin gespannt, wie das AG nach meiner Erwiderung auf die Stellungnahme entscheiden wird.

So langsam platzt mir der Kragen. Sind wir Verteidiger denn die Deppen der Nation? Müssen wir dafür bluten, dass unsere Sächsische Landesbank aufgrund von Managerversagen pleite ging und der Freistaat dafür bürgen muss??




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